Kopieren von Personalausweisen durch Unternehmen verboten

Das deutsche Personalausweisgesetz ist – auch aus Sicherheitsgründen für die Bürgerinnen und Bürger – außerordentlich strikt, was die Verwendung von Personalausweisen und insbesondere das Kopieren der Inhalte angeht. Unter anderem deshalb, weil die neuen Personalausweise alle ein biometrisches, erkennungsdienstliches Foto enthalten welches auch zum Abgleich von Fotos aus modernen Videoanlagen dienen könnte.

In den letzten Monaten gab es aber eine zunehmende Unsicherheit, weil viele Unternehmen nicht nur bei der Abholung von Waren, sondern bei ganz normalen Alltagsgeschäften – oftmals widerrechtlich – einen Ausweis forderten und auch noch kopieren. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig, wie gerade wieder ein Urteil aus Niedersachsen bestätigte:

1. Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen, welches Speditionsmitarbeitern PKWs zur Zustellung mitgab, die Personalausweise eingescannt und bis zur Auslieferung und noch weitere fünf Tage lang gespeichert. Der Kläger fand dies widerrechtlich und wollte die Daten seiner Mitarbeiter (und auch anderer Abholer) schützen.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover erließ unter dem Aktenzeichen (10 A 5342/11) eine sehr eindeutige, nicht interpretationsfähige Unterlassungsverfügung: im Urteil steht: „Das Scannen und Speichern von Personalausweisen durch nicht öffentliche Stellen ist nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Personalausweisgesetzes unzulässig.

Dieses Urteil ganz ohne Wenn und Aber führt den Beklagten auf den Boden der Realität und stellt die ursprüngliche Funktion des Personalausweises wieder her. Dieses Verbot wird zudem untermauert durch sehr viele Mißbrauchsfälle – unter anderem in Süddeutschland – bei dem Zeitungen berichteten, dass Mitarbeiter von Unternehmen Ausweiskopien für 30 bis 50 Euro pro Stück weiterverkauft hätten. Und diese dann zu Identitätsdiebstahl genutzt worden seien!

Egal ob ein Verbraucherportal wie pfiffige-senioren.de (http://www.pfiffige-senioren.de/ausweis.htm) oder auch Unternehmens- und Technologieberatungen wie die ActiveMind AG, die sich mit Datenschutz befassen (https://www.activemind.de/magazin/personalausweis-kopieren-verboten/). Überall herrscht Einigkeit darüber, dass das Kopieren des Personalausweises durch nicht staatliche Stellen verboten ist.

Bedeutung für die Unternehmensorganisation und unternehmerische Sorgfaltspflichten

Für Unternehmen ändert sich eigentlich nicht viel, weil das Verwaltungsgericht ja lediglich das Personalausweisgesetz in der ursprünglichen Bedeutung betonte und einen widerrechtlichen Zustand beendete. Für Unternehmen, die anders als beispielsweise Banken (Geldwäschegesetz) kein Ausweisrecht haben bedeutet dies mehr denn je: Finger weg von Personalauswiesen und insbesondere Kopien. Wer kann denn beispielsweise bei schnellem Wechsel von Aushilfskräften garantieren, dass sich jemand nicht als „Souvenir“ ein paar Ausweisdaten mitnimmt und verkauft.

Stattdessen sollten die Unternehmen auf andere, noch sicherere Arten der Identifizierung setzen: Immerhin kann ein gerade ausgestellter Personalausweis geklaut sein und der Unternehmer hat keine Möglichkeit den Gültigkeits-Status leicht zu überprüfen. Setzen Sie also stattdessen beispielsweise auf eine Banküberweisung oder eine PayPal-Zahlung, bei der der Echtname des Kunden ebenso auf den Zahlungen steht. Oder senden Sie einen einfachen Brief an die angegebene Adresse mit einem Zahlencode. Erst wenn der Kunde wirklich den Brief erhalten hat, haben Sie die Adresse verifiziert.

Für Immobilienmakler und andere Branchen mit hohen Werten könnte es auch die simple, aktuelle Meldebescheinigung sein. Die ein Interessent auch nur haben kann, wenn er sie kurz vorher bei der Gemeinde beantragt. Dann sparen Sie sich sowohl das widerrechtliche Kopieren eines Ausweises, als auch einen kundenunfreundlichen Eindruck.

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