Patientenverfügung korrekt und juristisch haltbar verfassen

Eine Patientenverfügung gehört zu den Vorsorgemaßnahmen, wenn Sie sich einmal nicht mehr direkt äußern können. Doch beim Aufsetzen dieses Textes können schnell Irrtümer oder Fehler passieren, die es im Nachhinein schwierig machen, Ihren Willen definitiv zu erkennen. Generell sollten Sie sich beim Erstellen der Verfügung durch ärztlich oder rechtlich fachkundiges Personal beraten lassen. Formulieren Sie keinesfalls ins Blaue, auch Vordrucke aus dem Internet sind mit Vorsicht zu genießen. Ein wichtiger Leitfaden ist die Broschüre „Patientenverfügung Leiden, Krankheit, Sterben„, die Sie beim Bundesministerium der Justiz und beim Verbraucherschutz downloaden können. Hier finden Sie konkrete Textbausteine um eine korrekte und juristisch haltbare Patientenverfügung zu verfassen.

Achten Sie vor allem in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen auf detaillierte Formulierungen und thematisieren Sie auch die künstliche Ernährung. Hier könnten Sie folgende Formulierung wählen: „in den eingangs beschriebenen Situationen wünsche ich, dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr statt findet, um damit mein Leben zu verlängern“ oder aber das Gegenteil, dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der Zuführung – etwa durch Magensonde oder venöse Zugänge – erfolgen soll.

Die Patientenverfügung sollte in schriftlicher Form vorliegen, dabei ist es nicht vorgeschrieben, ob Sie sie handschriftlich verfassen oder zum Beispiel am Computer tippen. Das Dokument muss in jedem Fall Ihren Namen, das Datum sowie Ihre persönliche Unterschrift enthalten. Unterstützend für die Wirksamkeit ist es auch, wenn Sie durch einen Zeugen bzw. dessen Unterschrift bekunden lassen, dass Sie beim Verfassen der Patientenverfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren. Damit verhindern Sie, dass die Verfügung angezweifelt werden kann. Der Zeuge kann entweder eine Ihnen nahe stehende Person oder aber auch Ihr Hausarzt sein. Sinnvoll ist es weiters, dass Sie die Patientenverfügung immer dabei haben bzw. einen Zettel im Portemonnaie tragen, wo sich die Verfügung befindet. Immerhin muss sie in Situationen greifbar sein, in denen Sie sich selbst nicht mehr verständigen können.

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