Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Q.pictures / pixelio.de

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Ein Bauprojekt bietet stets ein enormes Stresspotential für alle beteiligten Parteien. Da es immer wieder zu unvorhersehbaren Ereignissen und Verzögerungen kommen kann, ist die Streitbarkeit der Parteien ebenfalls ausgeprägt, da selbstverständlich große Geldsummen im Hintergrund stehen, mit denen das Bauprojekt finanziert wird. Nicht selten ist der Gang zum Rechtsanwalt für den Bauherren die letzte Lösung zur Beilegung von Streitigkeiten, doch gibt es bei der Wahl des entsprechenden Anwalts durchaus gewisse Kriterien zu beachten.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht als Lösung

Das Bauvertragsrecht ist überaus umfangreich gestaltet, so dass es nicht verwunderlich ist, dass nicht jeder Rechtsanwalt auf dieses Gesetz spezialisiert ist. Da für jedes Bauprojekt Architekten und Ingenieure involviert werden, ist ein spezialisierter Anwalt jedoch unerlässlich für die Erfolgsaussichten des Mandanten. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist von der Bundesrechtsanwaltskammer im Rahmen der Satzungsversammlung eingeführt worden, um sich gänzlich der Thematik Baurecht widmen zu können. Natürlich kann jeder praktizierende Anwalt diese Fachbezeichnung erwerben, sofern die erforderlichen Kenntnisse gemäß § 14e FachAnwO nachgewiesen werden. In der gängigen Praxis erfolgt dieser Nachweis durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwalts-Lehrgang sowie der anschließenden Mindestanzahl von Fällen, die praktisch durch den Anwalt bearbeitet worden sind. Diese Mindestanzahl ist im § 5 Abs. 1 der Fachanwaltsverordnung eindeutig geregelt.

Ein entsprechend fortgebildeter Fachanwalt muss zur Erlangung des Fachanwaltstitels in zahlreichen Bereichen seine Fachkenntnisse nachweisen. Diese Fachkenntnisse beziehen sich auf die Bereiche Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieursrecht, das öffentliche Vergaberecht für Bauaufträge, öffentliches Baurecht sowie die Besonderheiten der Prozess- und Verfahrensführung.

Angesichts des Umfangs der, mit dem Bauprojekt einhergehenden Problematiken, ist die Wahl eines entsprechenden Fachanwalts stets alternativlos, da viele Architekten und Ingenieure in puncto Bauvertragsrecht entscheidende Kenntnissvorteile gegenüber einem allgemein praktizierenden Rechtsanwalt haben. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht jedoch ist jedoch auf die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure spezialisiert und kann seine Mandaten entsprechend zielorientiert und effektiv vertreten.

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