Fachanwalt für Erbrecht

Rainer Sturm / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich durch einen erfolgreichen Abschluss eines Fachanwalts-Lehrganges und der erfolgreichen Bearbeitung von 160 Fällen, darunter mindestens 60 vor Gericht, als Experte rund um das Thema „Erben“ qualifiziert hat.

Die Tätigkeitsgebiete des Fachanwalts

Sie finden im Fachanwalt für Erbrecht eine Ansprechperson für alle Fälle, bei denen es um die Veräußerungen von Eigentum und andere veräußerbaren Rechte beim Eintritt des Todes einer Person („Erbfall“) geht. Nach § 14 f der Fachanwaltsordnung (FAO) hat der Fachanwalt mit seiner Zulassung nachgewiesen, dass er umfangreiche Kenntnisse unter anderem in den Gebieten Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, steuerliche Angelegenheiten im Erbfall und Besonderheiten in der Verfahrens- und Prozessführung besitzt.

Die typischen Rechtsfälle in diesem Berufsfeld

Die Arbeit des Fachanwalt fängt häufig schon vor dem Tod einer Person an. Er berät beispielsweise Personen in Fragen der Vertrags- und Testamentsgestaltung. Grundsätzlich besteht Testierfreiheit in Deutschland, womit der Erblasser bestimmen kann, wem welche Anteile seines Erbes zugestehen. Bestimmten Personen steht aber ein Pflichtteil zu, der nur mit besonderer Begründung im Testament entzogen werden kann. Eine andere Möglichkeit, wozu Sie der Fachanwalt ebenfalls beraten kann, ist einen anders lautenden Erbvertrag aufzusetzen. Weitere Rechtsfälle in der Arbeit des spezialisierten Rechtsanwalt sind die Nachlassverwaltung und die Erbschein-Beantragung.

Sind die Rechtsfälle von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Im Erbrecht ist grundsätzlich nur die Beratung im Erbfall abgedeckt. Nur wenige Versicherungen bieten darüber hinaus gehende Leistungen wie Meditation und generelle Leistungen wie der Erbschein-Beantragung bis zu einem gewissen Höchstbetrag an. Die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages ist nur sehr selten mitversichert.

Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de

Bewertung unserer Besucher
[Insgesamt: 1 Durchschnitt: 4]

Eine Antwort

  1. Viktoria Maisner sagt:

    Hallo zusammen,
    vielen herzlichen Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag. Das Thema Erbrecht ist sehr umfangreich und für einen Laien kaum zu überblicken. Deswegen ist es umso hilfreicher, dass ihr hier einige Grundinformationen gebt und klärt, ob solche Rechtsfälle beispielsweise von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Consent Management Platform von Real Cookie Banner