Rechtssichere Nutzung fremder Bilder in Blogs

creative-commons-785334_1280Viele Blogger oder Webseiten Betreiber verletzen täglich fremde Urheberrechte, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Denn wer fremde Fotos auf seinem eigenen Blog einbindet, ohne die Bildrechte an ihnen inne zu haben, riskiert eine teure Abmahnung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, um durch die Nutzung fremder Bilder keine Urheberrechtsverletzung zu begehen.

Wie kann eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung vermieden werden?

Grundsätzlich dürfen Fotos, die Sie nicht selber gemacht haben, nicht ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers auf dem eigenen Blog genutzt werden. Der Urheber eines Bildes kann darüber entscheiden, wer und wie seine Werke Verwendung finden dürfen. Viele Urheber stellen ihre Bilder unter bestimmten Bedingungen auf Pixabay oder anderen Bilddatenbanken zur Verfügung. Die Bedingungen der Verwendung können entweder der Kauf des Bildes im Rahmen eines Lizenzerwerbes oder die kostenfreie Nutzung unter Angabe einer Quellenangabe und ordnungsgemäßen Nennung des Fotografen sein. Die erworbenen Bildrechte können dann dennoch auf einen bestimmten Zeitraum oder auf eine bestimmte Verwendungsweise beschränkt sein. So berechtigen nicht alle Bildrechte dazu, die Fotos auch zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Pixabay und andere Bilddatenbanken stellen den Nutzern Urheberrecht Vereinbarungen zur Verfügung, die Sie sich im Vorfeld gründlich durchlesen sollten. Nur so wissen Sie, welches Verhalten im konkreten Fall von Ihnen gefordert wird.

Dürfen Bilder von Wikipedia im eigenen Blog verwendet werden?

Auch Wikipedia Bilder dürfen nicht einfach kopiert und in den eigenen Blog integriert werden. Denn jedes einzelne Bild könnte ebenfalls dem Urheberrecht unterliegen. Bevor Sie also ein Bild des Wissensportal auf Ihrem eigenen Blog hochladen, sollten Sie sich über die jeweiligen Lizenzbedingungen informieren. Viele der Bilder des Wissensportals sind mit einer sogenannten CC – Lizenz geschützt, die voraussetzt, dass der Nutzer des Bildes eine Quellenangabe, sowie einen ordnungsgemäß angebrachten Link zur Lizenz auf der Blogseite gut sichtbar platziert. Sonst droht auch hier die kostspielige Abmahnung.

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