Der Nachbarschaftsstreit – Ein Beispielfall aus der Praxis

Rechtsstreitigkeiten des Nachbarschaftsrechts können mitunter kuriose Formen annehmen. Aus Mücken werden schnell Elefanten und die Nachbarn treffen sich nur noch vor Gericht.
So drehte sich in unserer Nachbarschaft ein Rechtsstreit um die Frage, ob ein Hund sich frei in einem Garten bewegen durfte, den sich zwei Parteien eines aus zwei Eigentumswohnungen bestehenden Hauses teilten.

Worum ging es?

Zwei Wohnungseigentümer lebten jahrelang friedlich nebeneinander und teilten sich einen großen Garten. Bis einer der beiden sich eines Tages einen großen Hund anschaffte, den er regelmäßig im Garten herum streunen ließ. Der Nachbar war über den tierischen Besuch in seinem Garten nur wenig erfreut und bat den Hundebesitzer darum, das Tier nicht in den Garten zu lassen. Er störe sich nicht allein an dem Tier, sondern hätte auch Angst, dass der Kot des Hundes Krankheiten übertragen könne. Der andere Nachbar sah die Einschränkung seiner Rechte gar nicht ein und beharrte darauf, dass der Garten sein Eigentum sei und der Hund keinerlei Gefahr für Menschen darstelle. Da die beiden Streithähne keine gemeinsame Lösung finden konnten, traf man sich vor Gericht.

Wie entschieden die Richter?

Die Richter gaben in der zweiten Instanz dem klagenden Nachbarn, jeweils teilweise, Recht. Der Hund stelle eine latente Gefahr für die Nachbarn dar, selbst wenn er gut erzogen und laut Expertenmeinung ungefährlich sei. Zudem könnten die Verschmutzungen im Garten durch den Kot nicht hingenommen werden. Ganz verbieten wollten die Richter dem Hund den Auslauf im Garten jedoch auch nicht. So kamen die Juristen zu dem Ergebnis, dass der Hund nur noch an einer langen Leine geführt, den Garten betreten dürfe. In diesem Sinne, auf eine gute Nachbarschaft.

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