Richtiger Umgang mit Filesharing Abmahnungen

download-1019956_1280Filesharing führt zu immer größeren wirtschaftlichen Verlusten der Film- und Musikbranche. Aus diesem Grund erhalten Nutzer vermehrt eine Abmahnung. Trotzdem werden aber weiterhin Filme, Musik und Software-Downloads über klassische P2P oder BitTorrent-Netzwerke getauscht. Im Prinzip ist diese Nutzung nicht illegal, sondern eine Möglichkeit, Daten online auszutauschen. In der Regel wird nicht das Downloaden sondern das Anbieten von geschützten Inhalten verfolgt.

Filesharing Abmahnung statt Gerichtsverfahren

Tagtäglich können Sie Dateien aller Art auf Ihren Computer laden, viele sind allerdings urheberrechtlich geschützt. Mit dem Beginn des Downloads ist der User oftmals bereits als Anbieter des Werks beim Filesharing zu erkennen. Selbst wenn es noch nicht vollständig geladen ist, können andere Anwender über P2P-Netzwerke oder BitTorrent das Werk ebenfalls herunterladen. Um dies zu verhindern, machen viele Unternehmen der Musik- und Filmindustrie regen Gebrauch von einer Abmahnung. Dabei wird der Betroffene außergerichtlich darüber informiert, was ihm genau vorgeworfen wird. Zudem wird er aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

Am besten reagieren Sie erst einmal ganz gelassen auf die Filesharing Abmahnung. Zum einen besteht keinerlei Pflicht, die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Im Gegenteil, sie sollten nicht auf die vorformulierte Erklärung eingehen. Diese kann in bestimmten Punkten wie Kosten, Rechtsverbindlichkeit, Schadensersatz, Höhe der Vertragsstrafe, Abmahnkosten oder Verhalten zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Eine unterschriebene Erklärung ist quasi ein Schuldeingeständnis und verpflichtet zur Zahlung der Forderungen und Abmahnkosten. Wenn Sie allerdings gar nicht reagieren, hat der Abmahnende die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Verjährung – Rechtlicher Beistand ist gefragt

Egal, ob die Ansprüche berechtigt sind oder auch nicht, nach einer bestimmten Zeit tritt die Verjährung ein. Dafür gelten unterschiedliche Fristen. Der Laie hat hier nur selten einen klaren Durchblick, am besten ziehen Sie einen Rechtsanwalt zu Hilfe. Informieren Sie sich aber genau, ob er schon Erfahrung im Bereich Abmahnung und Filesharing hat. Neben den Fachanwälten für diesen Bereich gibt es auch Anti-Abmahn-Kanzleien, die sich auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben. Lassen Sie es nicht auf eine einstweilige Verfügung ankommen, dann kann auch ein Rechtsbeistand nicht mehr helfen.

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