Kleiner Unterschied mit großer Wirkung

Achtung Verwechslungsgefahr
Der Besitzer von wetteronlin.de muss seine Domain nicht löschen, allerdings wurde die Weiterleitung zu einer Webseite mit Werbung für eine private Krankenversicherung aufgehoben. Tippfehlerdomains sind also nicht grundsätzlich rechtswidrig, bestimmte Regeln sind jedoch einzuhalten. Vielen Internet-Anwendern sei gar nicht klar gewesen, warum sie auf einer ganz anderen Seite als der gewünschten Wettervorhersage gelandet sind. Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes, besteht immer eine Verwechslungsgefahr seitens des Anwenders. Eine Namens- oder Marken-Rechtsverletzung liegt jedoch nicht vor. Laut BGH allerdings sei die Betreiberin von wetteronline.de durch die reine Registrierung von wetteronlin.de nicht auf unlautere Art behindert. Oftmals unterscheiden sich die Angebote der Tippfehlerdomains kaum von denen der ursprünglich gewünschten Website.
Es gibt keinen grundsätzlichen Schutz
Kleine und mittelständische Unternehmen sind sich der Problematik nicht bewußt oder haben nicht die Möglichkeit, sich gegen dieses Typosquatting zu schützen. Viele Firmen registrieren zusätzlich Webadressen mit falschen Schreibungen ihrer Marken oder ihres Firmennamens, so dass der Kunde trotz Tippfehler beim gewünschten Anbieter landet. Leider bemerkt ein Anwender nicht immer, wenn er sich über Tippfehlerdomains mit Schadprogrammen infiziert hat. Bereits beim Eintippen einer Domain sollten Sie wachsam sein, legen Sie sich eine Sicherheitssoftware zu, die sofort reagiert, wenn eine irrtümich besuchte Betrugsseite versucht, Ihren Computer zu infizieren.
