Staffelmietvertrag: Bedeutung und Zulässigkeit

Mit dem Staffelmietvertrag erspart der Vermieter sich, etwaige Mieterhöhungen begründen und gleichzeitig ankündigen zu müssen. Wird mindestens eine Mieterhöhung festgelegt, kann von einem Staffelmietvertrag geredet werden. Mit dem Vertragsabschluss werden im Voraus die Mieterhöhungen der kommenden Jahre festgelegt. Beide Parteien erfahren eine Planungssicherheit. Nicht nur für den Vermieter eine gute Lösung. Die Mieter ersparen sich das Zittern, ob demnächst eine Mieterhöhung im Privatkasten vorzufinden ist. Es entsteht für beide Seiten eine Zuverlässigkeit. Der Vermieter muss nicht mehr damit rechnen, dass der Mieter sich juristischen Beistand holt, um gegen die Mieterhöhung vorzugehen. Die festgelegten Staffeln werden in Eurobeträgen vertraglich festgelegt. Hingegen sind pauschale prozentuale Mieterhöhungen nicht erlaubt. Hingegen bei einem gewerblichen Mietvertrag darf die prozentuale Erhöhung erfolgen. Der Vermieter muss sich an die gesetzlichen Mindestabstandzeiten halten. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen. Der Vermieter ist verpflichtet, die städtisch vorhandene Mietpreisbremse einzuhalten. Diese wurde für viele Großstädte und somit Ballungsräume gesetzt festgelegt. Die ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Der Staffelmietvertrag muss vorgenannte Kriterien beinhalten, ansonsten kann es für den Vermieter zu Schwierigkeiten kommen. Widerspricht der Staffelmietvertrag den gesetzlichen Bestimmungen wie bspw. eine kürzere Zeit der Abstände der Mieterhöhungen unter einem Jahr, dann wird diese Vereinbarung nichtig. Der Mieter bezahlt weiterhin die vereinbarte Miete ohne Erhöhung. Der Vermieter kann aufgrund dieser Tatsache dem Mieter nicht kündigen.
Die Betriebskosten sind von der Staffelmiete ausgeschlossen. Veränderungen innerhalb des Staffelmietvertrages können nur vorgenommen werden, wenn beide Parteien einverstanden sind. Es bedarf der schriftlichen Form. Der Vermieter kann zudem nicht am Staffelmietvertrag rütteln, falls es zu Modernisierungsmaßnahmen kommt. Selbstverständlich wäre dies möglich, falls die Mieter mit einer Änderung einverstanden wären. Damit es keinen Ärger gibt, sollte der Mieter vertraglich fristgerecht seinen Dauerauftrag an die Erhöhung anpassen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Erhöhung explizit anzukündigen. Übrigens, die sogenannte Kappungsgrenze entfällt bei den Staffelmietverträgen. Die Kappungsgrenze besagt, dass Vermieter lediglich innerhalb von 3 Jahren ihre Miete nicht mehr als 20 % erhöhen dürfen. Bei Städten mit einem geringeren Wohnungsmarktangebot sogar nur 15 %. Mieter dürfen bei einem Staffelmietvertrag von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in aller Regel drei Monate. Bei Unsicherheiten lassen sich die gesetzlichen Bestimmungen für einen Staffelmietvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 557a nachlesen. Bis zum Jahr 2001 war es möglich, dass ein Staffelmietvertrag lediglich auf 10 Jahre befristet wurde. Diese Regelung wurde aufgehoben.