Änderungen bei der LKW Maut ab Juli bzw. Oktober

Die Maut auf den Straßen Deutschlands ist gerade in letzter Zeit ein viel diskutiertes Thema geworden – vor allem was die für PKW auf den Autobahnen betrifft. Deren Einführung wurde nun verschoben, doch die Straßenbenützungsgebühr für LKWs steht vor einer Neuerung. In einem ersten Schritt wird sie nämlich ab 01. Juli 2005 auf weitere knapp 1.100 Kilometer Bundesstraßen Deutschlands ausgeweitet. Zusätzlich gibt es die Änderung, dass ab 01. Oktober 2015 auch Fahrzeuge ab einem zulässigen Höchstgewicht von 7,5 Tonnen zahlen müssen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese zwei Neuerungen wurden seitens des Deutschen Bundestages und des Bundesrats geschaffen.

Wer sich jetzt fragt, welche Bundesstraßen jetzt dann auch unter die Mautpflicht fallen, der sei an die Liste verwiesen, die unter www.bag.bund.de veröffentlicht wurde. Die genauen Strecken sind aber auch seit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unter der Internetseite www.mauttabelle.de zu finden. Wer hier genauer hinsieht, wird feststellen, dass zu den neuen – nun also mautpflichtigen Strecken – auch solche Bundesstraßen gehören, die nicht direkt an das bisher bestehende mautpflichtige Netz angeschlossen sind. In ganz Deutschland sind voraussichtlich 44 Strecken betroffen.

Kaum hat man sich an diese Neuerung im Spätsommer gewöhnt, kommt der nächste Schritt der Mautänderung. Ab 01. Oktober 2015 gibt es nämlich hinsichtlich der Fahrzeugklassen eine Änderung. Denn dann fallen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ab einer Gewichtsklasse von 7,5 Tonnen auf den Straßen unterwegs sind, unter die Mautpflicht. Damit in Verbindung stehen Veränderungen bei den Mauttarifen selbst. Diese berechnen sich aus einem Mautteilersatz, der für die Infrastruktur von Deutschlands Straßen verwendet wird, und dem Mautteilsatz, der für die Luftverschmutzung berechnet wird, die der LKW verursacht. Damit ist klar, dass die Schadstoffklasse der Lastkraftwagen eine wesentliche Rolle spielen, um den fälligen Mautbetrag zu berechnen. Wichtig zu wissen ist, dass sich der Mautteilersatz für die Infrastruktur nach der Achsklasse berechnet. Diese werden von derzeit zwei auf insgesamt vier erweitert und umfassen 2, 3 bzw. 4 oder 5 und mehr Achsen.

 

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