Die Bafög-Regeln ändern sich

Viele Studenten sind auf eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates angewiesen. Dabei erhalten Sie im Rahmen der sogenannten BAföG-Förderung monatlich bis zu 640 Euro. Diese Summe ist individuell nach Student unterschiedlich, denn verschiedene Aspekte wie etwa ob der Betreffende noch zu Hause wohnt oder ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden entsprechend einbezogen. Nun werden Regeländerungen umgesetzt.

Wenn Sie ab Wintersemester 2016 studieren, können Sie mit immerhin sieben Prozent höheren Bedarfssätzen rechnen. Auch der Wohnzuschlag, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern leben, steigt und beträgt dann 250 Euro statt der bisherigen 224 Euro. Insgesamt können Sie also bis zu 735 Euro pro Monat erhalten. Außerdem wurde die Zuverdienstgrenze erhöht, diese liegt nun bei 450 Euro statt bisher 400 Euro. Auch bei der Vermögensgrenze ändert sich etwas zu Ihren Gunsten, denn während Sie derzeit nur bis zu 5200 Euro auf dem Sparbuch haben durften, sind es ab 2016 satte 7500 Euro. Wenn Sie während des Studiums Eltern geworden sind und nun diesen Betreuungspflichten ebenfalls nachkommen, können Sie in Zukunft mit einem zusätzlichen Betrag in der Höhe von 130 Euro pro Kind und Monat rechnen.

Auch bei der Gewährung des BAföG für Bachelor Studenten ändert sich ab Winter 2016 einiges. Bisher war es ja so, dass sobald die letzte Prüfung geschrieben wurde, der Anspruch erloschen ist. Wer sich entschlossen hat, weiter ein Masterstudium in Angriff zu nehmen, musste dies ohne finanzielle Unterstützung tun. Diese Situation soll sich nun verbessern, denn die Frist, bis wann BAföG ausbezahlt wird, wurde nun auf den Zeitpunkt der Zeugnisverteilung, was immerhin bis zu zwei Monate mehr sein können, erstreckt. Und noch jemand kann in Zukunft auf eine kürzere Frist hoffen. Denn während Studenten aus Nicht-EU-Staaten bis dato vier Jahre lang auf einen BAföG-Anspruch warten mussten, soll dies ab 2016 bereits nach 15 Monaten möglich sein.

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