Die Prozessgrundsätze im deutschen Recht

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Alle Vorschriften in der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) beruhen auf den Prozessgrundsätzen des Zivilverfahrens oder Strafverfahrens. Diese sollte der juristische Laie kennen, da es sich um seine grundlegenden Rechte vor Gericht handelt. Sie sind zwingend einzuhalten, da das Urteil ansonsten nicht rechtmäßig ist und aufgehoben wird.

Strafrechtliche Prozessmaximen sind in der StPO, dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem Grundgesetz (GG) geregelt. Sie garantieren, dass strafrechtliche Verfahren und anschließende Bestrafungen objektiv und gerecht sind. Da das Grundgesetz die fundamentalen Regeln unserer Rechtsordnung enthält, sind seine Prinzipien besonders bedeutsam. Zu ihnen gehören der Grundsatz des gesetzlichen Richters in Artikel 101 GG, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs in Artikel 103 I GG, das Beschleunigungsgebot in Artikel 20 III GG und das Gebot des fairen Strafverfahrens in Artikel 20 III GG. In der StPO existieren einige Beweisgrundsätze, die zum Beispiel besagen, dass das tatsächliche Beweismittel benutzt wird – etwa die direkte Zeugenvernehmung und keine Aufnahme davon. In der breiteren Öffentlichkeit bekannt sind der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – und die Unschuldsvermutung.

Das Zivilrecht besitzt ebenfalls Prozessgrundsätze, obwohl es nicht so einschneidend in die Rechte der Beteiligten eingreift wie das Strafrecht. Dazu gehören die folgenden: Dispositionsmaxime („Wo kein Kläger, da kein Richter“), Verhandlungsmaxime (Das Gericht berücksichtigt nur das, was die Parteien im Verfahren vorgebracht haben), der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens, der Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens, Konzentrationsmaxime (die Hauptverhandlung soll die Streitigkeit erledigen), Einheit der mündlichen Verhandlung sowie der Unmittelbarkeitsgrundsatz.

Das Gericht muss die Verfahrensgrundsätze zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einhalten. Wenn Sie vermuten, dass das nicht geschehen ist, wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Dieser berät Sie zum weiteren Vorgehen und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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