Die Einlagensicherung wurde verbessert

Die staatliche Einlagensicherung hat bereits vor einiger Zeit sicher gestellt, dass für Bankguthaben inländischer Banken voller Ersatz im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstitutes vorliegt, geleistet wird. Seit kurzem gilt dies auch für ausländische Banken, die Zweigstellen in Deutschland haben.

Damit endet ein Aspekt, der ausländische Banken für deutsche Sparer deutlich unsicherer und attraktiv gemacht hat – und das trotz deutlich höherem Zinsniveau. Diese Neuerung in Sachen Sicherheit der Geldanlage ist eine von mehreren Änderungen, die im Rahmen einer EU-weiten Richtlinie betreffend die Einlagensicherung, die in Deutschland seit 03.Juli gültig ist. Bislang war es ja so, dass Sie als Kunde einer ausländischen Bank mit Filialen in Deutschland im Fall einer Bankinsolvenz Ihre Rechte im jeweiligen Land und möglicherweise in der entsprechenden Fremdsprache durchsetzen mussten. Nun können Sie das ganz bequem auch in Deutschland machen. Möglicherweise nerven- und zeitraubende Rechtsstreitigkeiten im Ausland fallen damit weg. Wichtig ist allerdings, dass Ihre Bankfiliale zu einem Geldinstitut gehört, deren Hauptsitz in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes ist. Dies ist neben den EU-Staaten auch Norwegen, Liechtenstein und Island.

Eine zusätzliche Änderung der Einlagensicherung betrifft den Umstand, dass Sie nun keinen Antrag auf Entschädigung mehr einreichen müssen. Klar ist allerdings, dass Sie der deutschen Einlagensicherung mitteilen, auf welches Konto Sie die Ersatzzahlung haben möchten. Ab nächstem Jahr ist zusätzlich geplant, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Ansprüche auf sieben Tage verkürzt wird. Grundsätzlich ist in besonderen Lebenslagen eine Summe von bis zu 500.000 Euro pro Anleger und Finanzinstitut für den Zeitraum von sechs Monaten reserviert. Zu den Lebenslagen zählt Heirat und Scheidung, Ruhestand, Kündigung bzw. Entlassung oder aber auch Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Auch während einer längeren Krankheit oder der Geburt gelten die besonderen Umstände. Zudem erhöht sich der Umfang der geschützten Einlagensicherung für ein halbes Jahr auf eine halbe Million Euro, wenn Sie etwa Ihre private Wohnimmobile verkaufen.

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