BGH Urteil: Eltern haften nicht automatisch für Filesharing der Kinder

Wieder einmal musste sich ein Gericht mit dem Thema Filesharing Abmahnung befassen. Erst im November hatte der BGH entschieden, dass Eltern nicht für das unerlaubte P2P Downloaden haften müssen. Das gilt allerdings für minderjährige Kinder und nur dann, wenn die Eltern auch nachweisen können, dass sie ihre Sprösslinge entsprechend belehrt hatten. Nun wurde jedoch ein Urteil gegen diese gefällt. Doch wieso kam es dazu, dass sie trotzdem die Abmahnkosten zahlen mussten?

Im konkreten Fall wurden die Revisionen von drei Familien abgewiesen. Sie waren von Sony Music, Warner Music, Universal Music und Emi zu Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt worden, weil sie illegal Musik heruntergeladen hätten. Die alleinerziehende Mutter konnte vor Gericht nicht beweisen, dass sie ihre Tochter tatsächlich über die Gefahren des illegalen Filesharings aufgeklärt hätte. Auf sie kommen jetzt die Kosten für die Filesharing Abmahnung und für Schadenersatz in der Gesamthöhe von 3.900 Euro zu. In einem anderen Fall konnte eine Familie nicht beweisen, dass sie zur fraglichen Zeit tatsächlich in Urlaub gewesen ist.

Anders sieht es aus, wenn die Kinder bereits über 18 Jahre alt sind. Dann entfällt nämlich die Belehrung, was das illegale Filesharing betrifft, denn sie sind in diesem Fall voll und ganz für sich selbst verantwortlich. Eine Überlassung des Internetanschlusses ist demzufolge auch ohne Belehrung möglich. Nur bei konkreten Verdachtsfällen kann der Anschlussinhaber einen Riegel vorschieben.

 

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