Die Störerhaftung bei offenen WLAN – Netzen – Wird sie gelockert?

Bislang sorgte die Störerhaftung in Deutschland dafür, dass die Betreiber von offenen WLAN Netzwerken für Rechtsverstöße, die ein Dritter über ihren Zugang begangen hat, haften mussten. Doch ein derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelter Fall macht Hoffnung darauf, dass die Störerhaftung in Zukunft lockerer gehandhabt werden soll. Auch im deutschen Bundestag wird schön länger über eine Neuregelung der Störerhaftung debattiert, vielleicht hat die demnächst zu erwartende Entscheidung des EuGH einen positiven Einfluss auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Worum geht es in dem Fall vor dem EuGH?

Vorgelegt wurde die Rechtsfrage vom Landgericht München, die über einen Fall zu entscheiden hatten, bei der der Betreiber eines Geschäfts von einem großen Musik Konzern abgemahnt worden war, weil über seinen kostenlos zur Verfügung gestellten Internet Zugang, ein Musikstück illegal heruntergeladen worden war. Gegen dieses Verlangen wollte der Geschäftsbetreiber sich wehren und die Richter des Landgerichts baten ihre Kollegen um Hilfe in dieser auch das EU Recht betreffenden Angelegenheit.

Ansicht des Generalanwalt unterstützt Interessen von WLAN Betreibern

Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass die Betreiber von offenen WLAN Netzen zwar Maßnahmen ergreifen müssen, welche die Rechtsverletzungen über ihren WLAN Zugang verhindern bzw. erschweren sollen, aber nicht grundsätzlich zum Abschalten ihrer Netzwerke verpflichtet werden können. Auch eine generelle Schadensersatzpflicht der Netzwerk Betreiber bei illegalen Handlungen kann nicht automatisch angenommen werden. Sollte die Entscheidung des Gerichts der Ansicht des Generalanwalts folgen, dann könnten öffentliche Hotspots in Zukunft einfacher und vor allem risikoärmer betrieben werden. Dadurch könnte der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland geebnet werden.

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