Übergangsfrist für Elektroschrott läuft aus

Seit dem am 31. Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektrogesetzes sollen Händler, deren Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter ist, kleine Elektrogeräte bis zu einer Länge und Breite von 25 Zentimetern zurücknehmen. Ab 24. Juli 2016 besteht dann eine Rücknahmepflicht. Großgeräte müssen nur bei einem gleichwertigen Neukauf zurückgenommen werden. Das neue Elektrogesetz ist die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie rund um die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. In dieser EU-Richtlinie wurden verbindlich neue Eckdaten rund um das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung der großen und kleinen Geräte festgelegt. Das Problem des Elektroschrotts soll so gezielt gelöst werden.

Offiziell sind von dem am 24. Juli 2016 in allen Teilen in Kraft tretenden Gesetz Geräte mit einer maximalen Spannung von 1000 Volt Wechselstrom und 1500 Volt Gleichstrom betroffen. Diese Spannung weisen fast alle Kleingeräte in Europa auf. Ab Juli 2016 müssen sich Hersteller und Importeure von Elektrogeräten sowie diesen gleichgestellte Unternehmer vor dem Verkauf neuer Geräte bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Diese Stiftung überwacht Verkauf und ordnungsgemäße Rücknahme der Geräte. Ab Juli ist es privaten Verbrauchern verboten ihren alten Elektro- und Elektronikgeräte einfach im Hausmüll zu entsorgen. Sie können diese Geräte statt beim Händler auch bei den Sammelstellen der Abfallhöfe der Gemeinden kostenlos abgeben. So soll auch die wilde Entsorgung in Feld, Wald und Wiese eingedämmt werden.

Ziel der EU-Richtlinie und der Gesetzesnovelle ist es, die Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen sowie die täglich in allen Ländern der EU anfallenden Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Recycling zu verringern. Händler und Verbraucher haben eine Übergangsfrist von neun Monaten um sich auf das neue Gesetz einzustellen. Am 24. Juli 2016 muss ein Händler – egal wie – die Kleingeräte zurücknehmen. Unter Garantie ist auf der mindestens 400 Quadratmeter großen Lager- oder Versandfläche auch Platz für den recycelbaren, wertvollen Elektroschrott.

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