Kindergeld neu ab 2016 – was ändert sich?

Grundsätzlich sichert das Kindergeld die Versorgung jedes Kindes in Deutschland ab. Ab Januar 2016 gibt es dazu einige Änderungen, die Sie beachten bzw. einfach kennen sollten.

Wichtigste Neuregelung für den Bezug des Kindergeldes seit diesem Jahr ist die Tatsache, dass nun die Familienkassen für jedes Kind Ihre Steuer-Identifikationsnummer benötigen. Sollte diese von Ihnen noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, erhalten Sie im Laufe des Jahres eine entsprechende Information mit der Bitte um Bekanntgabe. Ihre individuelle Steuer-Identifikationsnummer finden Sie zum Beispiel auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeit- oder Dienstgebers. Sie ist aber auch in Ihrem Einkommensbescheid ausgewiesen. Sie finden im Antrag auf Kindergeld ein spezielles Feld, in das Sie die Nummer eintragen müssen. Wissen Sie die Steuer-IdNr. nicht mehr, können Sie diese jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich anfragen und erhalten binnen weniger Tage eine entsprechende Mitteilung.

Eine weitere Änderung in Sachen Kindergeld für dieses Jahr betrifft die Höhe. Nach individuellem Beschluss des Bundesrates steigt es nämlich zum 01. Januar 2016 um exakt zwei Euro. Für das erste und das zweite Kind erhalten Sie somit jeweils 190 Euro monatlich, für das dritte Kind sogar 196 Euro. Ab dem vierten Kind im Haushalt bekommen Sie 221 Euro pro Monat ausbezahlt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, durch einen speziellen Kinderzuschlag kinderreiche Familien mit wenig Haushaltseinkommen vor der Armut zu bewahren. Dieser Zuschlag gilt als Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Sie bei geringem Verdienst davor bewahren, in den Hartz-IV Bezug zu rutschen. Sofern Sie mit Ihrem Einkommen zwar Ihren individuellen Unterhalt, nicht aber den der Kinder finanzieren können, haben Sie Anspruch auf diese zusätzliche finanzielle Leistung. Die höchstmögliche Summe, die Sie dazu bekommen können, beläuft sich auf 140 Euro pro Kind, das in Ihrem Haushalt lebt. In der zweiten Jahreshälfte, exakt ab 01. Juli 2016, erhöht sich diese Summe noch einmal um 20 Euro.

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