Neues Gesetz sorgt für schnelleren Termin beim FA

Vielleicht kennen Sie das aus Erfahrung: Sie möchten einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren und werden erstmal vertröstet. Doch das soll sich nun ändern. Die obersten Verbände der Krankenkassen und der Kassenärzte haben zugesagt, sogenannte Terminservicestellen einzurichten, mit denen die Wartezeit auf Arzttermine deutlich verkürzt werden soll. Innerhalb der nächsten zwei Monate soll diese Vereinbarung umgesetzt werden.

Eigentlich sind die Terminservicestellen eine Idee von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, der per Gesetz die Kassenärzte verpflichtet hat, für jedes Bundesland eine entsprechende Servicestelle einzurichten. Diese soll dringend benötigte Facharzttermine organisieren und bis zum 23. Januar nächsten Jahres arbeitsfähig sein. Tätig werden soll diese Servicestelle immer dann, wenn Sie als Kassenpatient oder Ihr Hausarzt vergebliche Bemühungen um einen Facharzttermin unternommen haben. Die Servicestelle soll dann innerhalb einer Woche einen entsprechenden Termin, der in den kommenden vier Wochen stattfinden kann, organisieren. Das Gesetz, das der Gesundheitsminister dafür erlassen hat, bezieht sich allerdings nur auf irgendeinen Facharzt, der benötigt wird, Sie können nicht dezidiert eine bestimmte Praxis verlangen.

Wichtig zur Entscheidung, in welcher Facharztpraxis Sie einen Termin erhalten, ist unter anderem die maximale Fahrzeit, die Ihnen zumutbar ist. Für Fachärzte aus der Grundversorgung wie Orthopäden oder Hautärzte darf die Anfahrzeit nicht mehr als 30 Minuten betragen. Möchten Sie einen Termin bei einem Radiologen, ist Ihnen eine Fahrzeit von 60 Minuten zumutbar. Da es Unterschiede der Erreichbarkeit für den städtischen und ländlichen Bereich gibt, können die entsprechenden Vorgaben je nach Anlass abgeändert werden.

Die neue Regelung sieht auch vor, für welche Erkrankungen die neu eingerichteten Servicestellen zuständig sein werden. Bagatellerkrankungen, deren Definition dahingehend ist, dass sie sich nicht verschlimmern, wenn Sie erst nach vier Wochen einen Termin für den entsprechenden Arztbesuch erhalten. Hier gilt es die exakten Ausformulierungen und Verhaltenskodices für die Servicestellen abzuwarten, in wie weit hier eine Verbesserung für Sie als Patient erwartet werden kann.

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