Third Party Cookies und die DSGVO

Third Party Cookies hört sich niedlich an; es handelt sich jedoch um Drittanbietercookies. In dem Moment, wo Sie eine fremde Webseite öffnen, erscheinen diese Cookies. Wie kommen die dahin? Der Webseitenbetreiber verkauft Anteile seiner Webseite. Diese Anteile nutzt der Käufer als Werbefläche. Der Webseitenbetreiber verdient selbstverständlich und erlaubt, den verkauften Platz für Werbezwecke zu nutzen. Die erscheinende Werbung hinterlegt gleichzeitig ein Third Party Cookie auf dem Rechner des Nutzers. Der Datensatz speichert die Anzahl der Besuche, die Dauer, sodass dem Anwender unterschiedliche Werbungen zugehen.

Cookies werden erlaubt durch Opt-In

Der Nutzer kann die Zustimmung verweigern. Durch das Opt-In Bestätigungsverfahren akzeptiert er die Werbekontaktaufnahme. Die DSGVO beschäftigt sich nicht ausdrücklich mit diesen Cookies. Allerdings müssen die Richtlinien der DSGVO eingehalten werden. Die Erlaubnis ermöglicht nur die Speicherung der Daten über einen gewissen Zeitraum. Die Rechenschaftspflicht obliegt dem Drittanbieter. Die Aufgabe der Cookies ist es, das Surfverhalten des Nutzers zu erfahren und Informationen zu sammeln, beispielsweise wie oft und wie lange der User auf den unterschiedlichen Webseiten verweilt. Die Informationen ergeben ein klares Bild des Nutzers, welches auf die für den User zugeschnittene Werbung hinzielt.

Blockierung dieser Cookies ist möglich

Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Cookie- und Tracking-Einstellungen in seinem Browser zu ändern. Adblocker können installiert werden. Safari auf dem mobilen Apple-Endgerät verhindert Third Party Cookies, sodass diese automatisch blockiert werden. Datenschützer sind über diese Cookies nicht glücklich, denn die Anonymität fehlt komplett. Daten werden gesammelt, gespeichert und genutzt. Die Zustimmung des Users ist zwar vorhanden durch die Opt-In Funktion, die jedoch häufig vom Nutzer gedankenlos bestätigt wird. Mit der ePrivacy-Verordnung könnte allerdings 2019, spätestens im Jahre 2020, eine Verschärfung der Richtlinien in Kraft treten. Vielen Webseiten-Betreibern sind diese verschärften Richtlinien ein Dorn im Auge. Wenn der Kunde das Opt-In Verfahren bestätigt hat, dürfte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein. Experten sind der Meinung, dass viele Konsumenten nicht so genau darauf schauen, was sie bestätigen. Die Auffassungen und Meinungen sind unterschiedlich, sodass derzeit noch die Third Party Cookies im Umlauf sind und nach der bestätigten Erlaubnis des Nutzers seine Daten zu Werbezwecken genutzt werden.

Welche Daten sind interessant und werden gesammelt?

Persönliche Daten wie Geschlecht, Geburtsdatum und Wohnort werden registriert. Interessant ist die Webseite, auf der die Bestätigung erfolgte. An dieser Stelle kann der Anbieter sehen, für welches Produkt sich der Nutzer interessierte. Aufgrund dieser Informationen werden die entsprechenden Werbeeinlagen dem Nutzer präsentiert.

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