Diese gesetzlichen Regeln sind im Juli neu

Mit Anfang Juli haben sich einige Gesetze verändert, die Sie kennen sollten. Dazu gehört, dass Geringverdiener, die ein Bruttoeinkommen in Höhe der Mindesteinkommensgrenze beziehen, Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Dies dann, wenn unverheiratete Kinder, die jünger als 25 Jahre alt sind im gleichen Haushalt leben. Die Höhe beträgt 160,00 Euro pro Kind und Monat. In Bayern können Sie als Eltern sogenanntes Betreuungsgeld beantragen. Wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen und dieses zwischen 15 und 36 Monate alt ist, erhalten Sie vom Land Bayern 150,00 Euro pro Kind und Monat.

Auch als Rentner können Sie sich seit Juli über mehr Geld freuen. Denn die Rente wurde in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent und für Rentner aus den neuen Bundesländern sogar um 5,95 Prozent erhöht. Sollten Sie zu den 161.000 Empfängern von Versorgungsleistungen gehören, erhalten Sie seit 01. Juli bundesweit 4,25 Prozent mehr Geld.

Wenn Sie auf den Balearen Urlaub machen, müssen Sie seit 01. Juli mit mehr Kosten rechnen. Denn die sogenannte Touristensteuer für Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera beträgt zwischen 0,50 Euro und 2 Euro pro Nacht und soll dazu beitragen, dass der Massentourismus auf den Inseln umweltfreundlicher gestaltet werden kann. Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, sind von der Steuer befreit. Die spanische Regierung erhofft sich Mehreinnahmen, die in die Ökologisierung des Tourismus fließen sollen.

Seit 01. Juli wird es auf Deutschlands Straßen ruhiger – und zwar an den Wochenenden. Für Juli und August gilt nun nämlich ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie für LKWs mit Anhänger. Dies dient hauptsächlich dazu, den Ferienverkehr im gesamten deutschen Bundesgebiet zu entlasten. Wer sich nicht an das Fahrverbot hält, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 150 Euro bestraft werden. Zusätzlich sieht die Verordnung vor, Straßenbauarbeiten zu beschleunigen.

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